Overview of the tax rulings of the Swiss Federal Administrative Court published between September 15 - 21, 2025:

  • Judgment of September 2, 2025 (A-1426/2024): Mehrwertsteuer; subjektive Steuerpflicht; Leistungen an eng verbundene Personen; Entgelt - Nicht-Entgelt; Bezugssteuer 2014 - 2018; Im vorliegenden Fall ist zunächst strittig und zu prüfen, ob die von den «Mitgliedern» geleisteten Zahlungen an die Beschwerdeführerin als Spenden oder als Entgelte zu qualifizieren sind. Das Gericht kommt in diesem Punkt zum Schluss, dass kein steuerbares Entgelt vorliegt. Ausserdem gilt es zu klären, wie es sich bei den Zahlungen der sog. «Einzelspender» verhält. Ein Leistungsverhältnis ist demnach auch hier zu verneinen, weshalb die streitbetroffenen Mittelflüsse als sog. Nicht-Entgelte gelten. Sodann sind die Zahlungen von fünf juristischen Personen an die Beschwerdeführerin zu qualifizieren (als Spenden oder Entgelte) und damit zusammenhängend, ob die Bekanntmachung dieser Zahlungen auf der Internetseite der Beschwerdeführerin als steuerbare Werbeleistung oder von der Steuer ausgenommene Bekanntmachungsleistung gilt. Es handelt sich um von der Steuer ausgenommene Bekanntmachungsleistungen. Überdies muss geklärt werden, ob die Zahlungen von der nahestehenden Stiftung an die Beschwerdeführerin als Entgelt für die allfällige Projektbewirtschaftung/-betreuung oder als Spenden einzuordnen sind. Ein Leistungsverhältnis ist demnach auch hier zu verneinen, weshalb die streitbetroffenen Mittelflüsse als sog. Nicht-Entgelte gelten. Ausserdem muss geklärt werden, ob die Einnahmen aus Personalverleih der Mehrwertsteuer unterliegen und ein drittpreiskonforme Verrechnung gegeben ist. Schliesslich gilt es zu klären, ob zwischen den Leistungen der Beschwerdeführerin und den Leistungen (sog. «Sachspenden») von Herrn G. und der H. GmbH jeweils Tauschgeschäfte vorliegen, oder ob es sich um Spenden gehandelt hat und wie es sich mit der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht und den Dienstleistungsbezügen aus dem Ausland verhält. Die Beschwerde wird in diesen Punkten abgewiesen. Die von der Beschwerdeführerin diesbezüglich geschuldete Mehrwertsteuer einschliesslich der Verzugszinse hat die Vorinstanz zu berechnen. Die Beschwerde wird folglich teilweise gutgeheissen.
  • Judgment of September 02, 2025 (A-6278/2024): VAT; Place of supply of services; Offshore companies; If it cannot be proven that the offshore companies that received taxable financial services are not controlled by persons in Switzerland, the place of supply of services is deemed to be in Switzerland. Partial approval of the taxpayer's appeal.
  • Judgment of March 20, 2025 (A-4773/2022): CO2 sanction pursuant to Art. 13 of the CO2 Act for the year 2021; The date of 31 January after the end of the reference year pursuant to Art. 24 para. 1ter CO2 Ordinance for the submission of the chain of custody-based data is a forfeiture deadline. Dismissal of the complainant's appeal.

Administrative Assistance:

Decisions are listed chronologically by publication date.