Die Weisung der Finanzdirektion des Kanton Zürichs über die Bewertung von Nutzniessungen und von Ansprüchen auf periodische Leistungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde aufgrund der veränderten Lebenserwartung aktualisiert.
Auf Grundlage des Jahresertrags bzw. der Jahresleistung kann anhand von Alter, Kapitalisierungszinssatz und Kapitalisierungsfaktor der steuerlich massgebende Wert einer Nutzniessung oder einer periodischen Leistung für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermittelt werden.Die angepasste Weisung ersetzt die bisherige Weisung vom 22. November 2001 mit Wirkung ab 1. Januar 2021 und ist hier abrufbar.