Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet.
Im Nachgang zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 hatte der Bundesrat eine neue Reformvorlage lanciert und das Steuerungsorgan bestehend aus Vertretern von Bund und Kantonen mit der Aufgabe betraut, Reformvorschläge auszuarbeiten, die dem Bundesrat am 1. Juni 2017 vorgelegt wurden (vgl. unseren Beitrag vom 1. Juni 2017).
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 9. Juni 2017 wurde das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nunmehr damit beauftragt, bis September 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur SV17 auszuarbeiten. Der Bundesrat plant, die Botschaft zur SV17 voraussichtlich im Frühjahr 2018 zu beraten. Zu diesem Zeitpunkt wird er auch über eine mögliche Etappierung der Vorlagen entscheiden.
Der Medienmitteilung zufolge, hat der Bundesrat bei der Beratung der Eckwerte zur SV17 im Wesentlichen die Empfehlungen des Steuerungsorgans übernommen. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll jedoch auf 20.5% – statt wie vom Steuerungsorgan empfohlen auf 21.2% – erhöht werden (vgl. hierzu auch den NZZ-Artikel vom 9. Juni 2017).